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26. 11. 2015

Der Medienkonsum der Zuschauer hat sich gewandelt und mit ihm die Anforderungen an TV-Sender, Anbieter und Netzbetreiber. Bei einer Podiumsdiskussion forderten jetzt unter anderem die deutschen Kabel-TV-Anbieter, das ZDF und der Internet-TV-Anbieter Zattoo von Bundesregierung und EU eine Anpassung des TV-Urheberrechts, besonders für die Zweitverwertung und das zeitversetzte Fernsehen.

Prominent besetztes Podium

Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) hatte nach Berlin geladen, um auf die Auswirkungen der heutigen Mediennutzung auf Betreiber, Rechteinhaber und Verwerter zu diskutieren. Auf dem Podium sprachen Zattoo-CEO Niklas Brambring, SPD-Urheberrechtsexperte Christian Flisek, Tilo Gerlach, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft GVL, ZDF-Justitiariat Felix Mai, Michael Müller, bei ProSiebenSat.1 Media zuständig für den Verleih sowie Peter Charissé vom gastgebenden ANGA-Verband über die Studie „Kursbuch Medienkonsum der Zukunft“ und ihre Aussagekraft.

Studie „Medienkonsum der Zukunft“

Für die vom ANGA in Auftrag gegebenen Studie wurden unter anderem 1.119 Personen ab 18 Jahren zu ihrem Medienkonsum befragt. Die Ergebnisse zeigten, dass der heutige Zuschauer sich nicht mehr von den Sendeanstalten vorschreiben lassen will, wann er was zu gucken hat. Der Trend geht eindeutig zu zeitversetztem Fernsehen, zur Nutzung von Onlinediensten und zum TV-Konsum unterwegs auf Mobilgeräten. Vor allem auf die Konkurrenz durch globale Online-Plattformen dürften die TV-Anbieter „nicht nur mit eigenen Video-on-Demand-Angeboten ähnlicher Art“ reagieren, warnte ANGA-Geschäftsführer Charissé. Auch das lineare Fernsehangebot müsse man „durch neue zeitversetzte Funktionalitäten aufwerten“.

„Kollektive Rechtewahrnehmung“

ANGA, ZDF und Zattoo forderten „eine technologieneutrale Ausweitung der für die Kabelweitersendung geltenden Vorschriften für den Rechteerwerb“. Auch bei zeitversetzten TV-Funktionalitäten gebe es Handlungsbedarf beim Gesetzgeber, denn hier bestünde „ebenfalls eine starke Rechtezersplitterung“. Lizenzen müssten „von einer unüberschaubaren Vielzahl von Rechteinhabern“ erworben werden, was das Risiko von Blockaden dieser neuen Angebotsformen erhöhe. Eine Art „kollektiver Rechtewahrnehmung“, die sich beim klassischen Kabelfernsehen über viele Jahre bewährt habe, würde nach Ansicht der Anbieter davor schützen: Der Gesetzgeber solle „die gebündelte Lizensierung aller notwendigen Rechte über Verwertungsgesellschaften entsprechend erweitern“. Das würde die Einführung neuer TV-Funktionalitäten wie zeitversetztes Fernsehen und netzseitige Videorekorder erheblich erleichtern.

Vorschläge für EU und Bundesregierung

Neben der technologieneutralen Ausgestaltung der Vorschriften in der EU-Richtlinie und im Urheberrechtsgesetz sowie dem gebündelten Rechteerwerb für zeitversetztes Fernsehen, machte der ANGA der EU- und der deutschen Gesetzgebung auch den Vorschlag, ein „Verhandlungsgleichgewicht zwischen Verwertungsgesellschaften und gewerblichen Rechtenutzern“ herzustellen. Der Abschlusszwang der Verwertungsgesellschaften solle beibehalten und die Option auf vorläufige Rechteeinräumung durch Hinterlegung von Vergütungen gestärkt werden. Diese Grundsätze sollten auch gegenüber ausländischen Verwertungsgesellschaften festgeschrieben werden.

 

Quelle: ANGA
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