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27. 07. 2024

Passend zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs, bestätigte der Bundesgerichtshof jetzt ein Grundsatzurteil, das bereits im März 2023 vor dem Oberlandesgericht München (PDF-Download) für Aufruhr sorgte. Was das Urteil besagt und welche Konsequenzen dies für Netzbetreiber und Verbraucher hat, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.

Das Urteil im Überblick

Bereits seit 2013 stemmt sich der Verband ANGA (ausgeschrieben ANGA: Der Breitbandverband e.V.) gegen ungerechtfertigte Preistreiberei bei Lizenzierungen seitens Corint Media GmbH (wodurch Rechtenutzer ihr Abonnements zu höheren Preisen anbieten müssen).

 

Die Corint Media GmbH (vormals VG Media GmbH) besitzt die Lizenzsrechte an über 200 digitalen Produkten. Dazu gehören unter anderem DMAX, ProSieben Maxx oder Warner Bros. Discovery. Möchten Kabelnetz- und IPTV-Anbieter das Programm anbieten, müssen diese Lizenzgebühren an Corint Media zahlen.

 

Der ursprüngliche Vertrag sah vor, dass Lizenznehmer Gebühren auf einen fiktiven Umsatz zahlen müssen. Ebenso gab es einen gedeckelten Mindestumsatz, wodurch die Kosten per se ansteigen.

 

Diese Aspekte wurden vom BGH gekippt. Laut dem Urteil darf nur der reale Umsatz als Bemessungsgrundlage dienen. Weiterhin wurden Mehrforderungen von Corint Media abgeschlagen, da der ursprüngliche ANGA-Gesamtvertrag bis 2016 bestand und Corint Media ab diesem Zeitpunkt höhere Gebühren nehmen wollte – dies kippte der BGH, sodass die ursprünglichen Tarife aus 2012 gelten.

Die Folgen des Urteils

Im Wettbewerb mit internationalen Anbietern (beispielsweise Prime Video oder Netflix) verzeichnen deutsche Betreiber nur geringe Marktanteile. Mit höheren Kosten wären die nationalen Unternehmer nochmals unattraktiver geworden.

 

Dank des Urteils, bleiben die Kosten auf einem alten Niveau, wodurch es nur zu geringen Teuerungen kommt. Weiterhin dürfen sich die Netzbetreiber über Rückzahlungen freuen, sofern diese bereits Zahlungen leisten mussten.

 

Dadurch bleiben die nationalen Anbieter konkurrenzfähig und Verbraucher können sich auf ein kostengünstiges TV-Programm freuen. Dies ist auch dringend notwendig, denn die internationalen Wettbewerber schlafen nicht.

 

So wurde kürzlich erst bekannt, dass die beiden Giganten Paramount und Skydance fusionieren. Diese halten unter anderem die Streaming-Plattformen Paramount+ sowie Pluto TV.

 

Tipp: Falls Kabel-TV-Kunden zu IPTV wechseln möchten, gibt es mit MagentaTV und 1&1 TV gleich zwei Erfolgskandidaten – zu diesem Ergebnis kam eine Studie von Zafaco und IMTEST.

 

Quelle: Corint-media.com, Anga.de, Gesetze-bayern.de
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