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19. 03. 2024

Seit Sommer 2022 gilt für alle online abgeschlossenen, langfristigen Verträge ein sogenannter Kündigungsbutton – über diesen soll dann eine einfache Kündigung möglich sein. Mit Sky gibt es jetzt einen großen Streaming-Anbieter, der genau diese Anforderungen nicht erfüllt. Was das für die Abonnenten bedeutet, lesen Sie hier.

Sky erfüllt die Vorgaben nicht

Sky gilt als einer der beliebtesten Streaming-Anbieter auf dem Markt und so könnte man doch der Meinung sein, dass ein solcher Konzern penibel auf die Einhaltung von Vorschriften achtet.

 

Dies ist allerdings nicht der Fall, wie ein aktueller Fall zeigt. Gegenstand der Klage ist ein deplatzierter Kündigungsbutton, der nicht dem “Gesetz für faire Verbraucherverträge” entspricht und somit unwirksam ist.

 

Sky hat den Widerrufbutton nicht auf der Startseite an einer prominenten Stelle platziert, sondern der Schalter ist nur über den Drop-Down-Link “Weitere Links anzeigen” zu erreichen.

 

Weiterhin ist der Button grau und klein gehalten, was die Suche vor allem für sehschwache Menschen deutlich erschwert. Anders sieht es mit dem Schalter zum Vertragsabschluss aus, der nicht nur groß, sondern auch im deutlich sichtbaren Blau gehalten ist.

Kündigungen sind sofort wirksam

Dies fiel der Verbraucherzentrale bereits 2023 auf und mahnte das Unternehmen daraufhin ab. Sky reagierte allerdings nicht auf das Abmahnschreiben, sodass es daraufhin vor dem Landgericht München zur Klage kam.

 

Das LG München bekräftigte in seinem Urteil vom 30.11.2023 (Az: 12 O 04127/23) die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und erklärte den Kündigungsbutton von Sky daraufhin als unwirksam.

 

Dadurch haben Abonnenten die Möglichkeit, ihren Vertrag i.S.d. § 312k Abs. 6 BGB außerordentlich (ohne Einhaltung einer Frist) zu kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist eines Sky-Vertrags liegt im Übrigen bei 2 Monaten. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei auch E-Mails zugelassen sind.

 

Der Widerrufbutton muss laut dem “Gesetz für faire Verbraucherverträge” sichtbar und gut lesbar sein. Für Unternehmen mit langfristigen Angeboten empfiehlt es sich daher, diesen Button prominent auf der Startseite zu platzieren.

 

Hinweis: Wir als Verbraucher-Portel für IPTV, Streaming, VoD und WebTV geben keinerlei rechtliche Beratung. Sollten Sie Fragen zu dieser Problematik haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Weiterführendes

» Was ist IPTV?
» IPTV am PC
» IPTV am Fernseher

 

Quellen: anwalt.de, bmj.de, verbraucherzentrale.de, drboese.de
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