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25. 04. 2024

Teuerungen machen nicht nur Privathaushalten und lokalen Geschäften zu schaffen, sondern auch Medienkonzernen. Um die höheren Kosten aufzufangen, sind Preissteigerungen die natürliche Folge – diese müssen von Anbietern allerdings stets klar kommuniziert werden. Letzteres hatte der Streamingdienst DAZN nicht gemacht und so schaltete sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen ein. Das sind die Folgen.

 

Verbraucherzentrale klagt gegen DAZN wegen unlauterer Preiserhöhung

Verbraucherzentralen sehen eine ungerechtfertigte Preiserhöhung

In den vergangenen Monaten machten unterschiedlichste Streamingdienste Schlagzeilen mit teils unverschämten Preiserhöhungen. Jetzt geriet der Anbieter DAZN in das Visier der Verbraucherzentralen.

 

Den landesweiten Verbraucherzentralen als auch beim “Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw)” gingen 2023 rund 500 Beschwerden bezüglich ungerechtfertigter Preiserhöhungen für Bestandskunden zu.

 

Das sind rund siebenmal so viele Beschwerden wie in den Jahren 2021 und 2022. Die Erhöhungen stellen die vzbw als unzulässig dar. Hintergrund ist, dass Abonnenten nicht über die Preiserhöhungen informiert worden sind.

 

Haben Betroffene einen Widerruf beim Streamingdienst eingereicht, so lehnte dieser meistens ab. Diese Restriktionen erreichten die Verbraucherzentralen, welche mit einer Sammelklage (die auch die Jahre 2021 und 2022 umfasst) gegen DAZN vorgehen.

Laut Aussagen wurde auch die Kündigung erschwert

Kunden, die infolge der Erhöhung ihre Abonnements kündigen wollten, wie es ihr gutes Recht ist, mussten laut eigenen Aussagen zufolge mit dem Kundenservice chatten und dabei neue Angebote stets ablehnen.

 

Sollte die Verbraucherzentrale Bundesverband mit ihrer Klage Erfolg haben, so können sich geprellte Kunden über eine Rückerstattung freuen – bis es allerdings soweit ist, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass die Verbraucherzentralen gegen Streamingdienste vorgehen. Im März 2024 war bei Sky ein fehlerhafter Kündigungsbutton bekannt geworden, woraufhin die Verbraucherzentralen Klage einreichten.

 

Wer grundsätzlich von einer einseitigen Preiserhöhung betroffen ist, kann vom Sonderkündigungsrecht (nach §314 Abs. 1 BGB) Gebrauch machen und den Vertrag auch vor Ablauf der Frist kündigen. Diese muss dann in Schriftform erfolgen.

 

Als Alternative zu DAZN stellt die deutsche Telekom mit MagentaSport ein umfassendes Programm bereit. Neben Spielen der 3. Fußball-Bundesliga ist ebenso Frauen-Fußball umfangreich vertreten. Vervollständigt wird das Programm mit Basketball und Eishockey.

 

Quelle: vzbv.de
Bild im Artikel: © IPTV-Anbieter.info
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