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21. 03. 2011

Eine gemeinsame Onlineplattform für TV-Sendungen der Mediengruppe RTL und der ProSiebenSat1 Media AG wird es vorerst nicht geben. Das hat das Bundeskartellamt jüngst entschieden. Die beiden Fernsehsender hatten im August des vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass sie ein gemeinsames Videoportal errichten wollten.

Ziel: international wettbewerbsfähig bleiben

In den USA gibt es bereits eine solche Plattform. Der Video-on-Demand-Service Hulu vereint die TV-Inhalte verschiedener Sender. Die beiden deutschen TV-Giganten sehen den Aufbau eines solchen Portales als notwendigen Schritt, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. RTL und ProSiebenSat1 wollten die Onlinevideothek über ein Gemeinschaftsunternehmen betreiben. Dieses soll als technischer Dienstleister fungieren. Redaktionell wäre jeder Sender für seine Inhalte selbst verantwortlich. Eine Woche lang sollten die Inhalte den Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen. Für die Nutzer ein Vorteil, denn bisher sind die Onlineangebote der einzelnen Sender oftmals kostenpflichtig. Ziel ist es, mit der Plattform eine zentrale Onlinevideothek zu schaffen, auf der die Nutzer auf ein umfassendes Angebot von Sendungen zurückgreifen können. Theoretisch sollten sich an dem Projekt auch andere Sender, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk beteiligen. Dieser hat sich bisher jedoch nicht konkret zu dem Thema geäußert.

Wettbewerbsbeeinträchtigung durch Zusammenschluss?

Genau da liegt das Problem. Sollten am Ende doch nur die beiden privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat1 das Portal beherrschen, befürchtet das Kartellamt eine Wettbewerbsbeeinträchtigung. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt äußerte sich zu dem Thema wie folgt: „Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken.“ Die beiden Medienunternehmen können diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. In einer Pressemitteilung der RTL Mediengruppe heißt es: „Das Bundeskartellamt stellt die These auf, dass die Unternehmung Auswirkung auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkennt dabei, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Damit wäre kein Werbemarkt betroffen.“ Im Moment ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch nicht rechtskräftig. Die beiden Medienunternehmen haben noch einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen. Erst dann wird das Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig über den Fall entscheiden. RTL hat bereits jetzt in einer Pressemitteilung, angekündigt gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen.

Weiterführendes

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Quelle: RTL, Internet World Business
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