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26. 04. 2013

Dritte Runde, dritter Fehlschlag. Dem Versuch von Kabel Deutschland (KD), sich auf dem Rechtsweg die Einspeisegebühren der Öffentlich-Rechtlichen zu sichern, ist nun auch im Falle vom Bayerischen Rundfunk (BR) kein Erfolg beschieden.

 

Es hätte alles so schön sein können, aus dem Blickwinkel von KD. Die Öffentlich-Rechtlichen sammeln dank ihrer GEZ-Reform weiterhin fleißig und zuverlässig Gelder ein und leiten direkt einen Teil an den Kabelnetzbetreiber weiter (60 Millionen Euro jährlich), damit dieser, erneut gegen Gebühr, seine Abonnenten damit beglückt. Doch offenbar sahen die Rundfunkanstalten von ARD und ZDF im vergangenen Jahr die Zeit reif, für einige wirtschaftliche Überlegungen. Und so wird seit 2013 kein Cent mehr an KD und Unitymedia Kabel BW gezahlt, womit aus dem verbalen Muskelspiel handfeste, rechtliche Auseinandersetzungen wurden.

Forderungen von KD „unzulässsig” und „unbegründet”

Nun sieht Justitia zwar nicht mit dem zweiten Auge besser, denn der mythologischen Symbolik nach hat sie beide Augen verbunden, um stets aus einem neutralen Standpunkt heraus urteilen zu können. Dennoch ist die Rechtsprechung nun bereits zum dritten Mal in Folge auf der Seite der ÖR. Schon der WDR und der SWR konnten sich erfolgreich gegen die Ansprüche von KD wehren. Mitte März bezeichnete das Landgericht Köln die Klage gegen den WDR als „größtenteils unzulässig und unbegründet“ (AZ: 31 O 466/12). Zum einen sei der Vertrag über die verpflichtende Ausstrahlung und die Gebühren mit allen Anstalten gemeinsam geschlossen worden. Zum anderen sei die Kündigung des Vertrages (mit KD) wirksam erfolgt und ein Missbrauch der Marktmacht liege auch nicht vor.

Zerstört die Erfolgsserie alle Chancen von KD?

Das Landgericht München I hat jetzt entschieden, dass auch der BR keinerlei finanzielle Entschädigung für die Weiterleitung seiner Programme leisten muss. Professor Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, fasst zusammen: „Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen.“ Zwar könnte KD in weiteren Instanzen seinen vermeintlichen Rechtsanspruch weiterverfolgen oder bei noch ausstehenden, etwaigen günstigen Urteilen auf Insellösungen setzen. Beispielsweise auf unterschiedliche Senderangebote nach Bundesland. Ob der Anbieter sich damit jedoch einen Gefallen erweisen würde, steht auf einem anderen Blatt.

 

Quellen: BR, WDR
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