IPTV bzw. WebTV sind relativ junge Techniken gemessen am Rundfunkstaatsvertrag. Dieser wurde von den geistigen Urhebern u.a. geschaffen, um die einseitige Meinungsbildung in Medien zu verhindern und die daraus resultierende Gefahr einer Manipulation zu minimieren. Denn wer die Medien dominiert, dominiert auch die Massen. Doch die Gesetze stammen noch aus einer Zeit vor dem Internet. Was bedeutet das für IPTV & Co. ?

Selbst kleine WebTV-Sender sind praktisch der Regulierung unterworfen und müssen eine Zulassung erwirken. Dies ist kostenintensiv und gefährdet wahrscheinlich die Medienvielfalt. Gerade jetzt, wo durch Internetfernsehen diese erblühen könnte, wie nie zuvor. Wir fragen daher, ob es einer Reform bedarf und die Gesetze dem 21. Jahrhundert langsam angepasst werden müssen.
Wir sprachen dazu mit Alexander Schulz-Heyn vom Deutschen IPTV-Verband. Das dreiteilige Interview diskutiert insbesondere diese Frage. Teil 1 liefert eine kurze Historie zum Rundfunkstaatsvertrag und der berechtigten Notwendigkeit der Reglementierung. Teil 2 des Interviews widmet sich der rechtlichen Problematik des Themas und zeigt Lösungsansätze auf. In Teil 3 geht es um die wirtschaftliche Basis für innovative und beliebte IPTV bzw. WebTV-Angebote und der Differenzierung nach technischen Übertragungswegen und deren Behandlung nach dem Rundfunkstaatsvertrag.
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