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20. 09. 2012

Mit einer systematischen Überprüfung wollen VG Media und GVU gegen die unrechtmäßige Weiterleitung und Nutzung von Kabelfernsehen und -radio vorgehen. Vor allem Mehrfamilienhäuser stehen dabei im Fokus.

Bündnis gegen Schwarz-Empfänger

Die Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Sendeunternehmen (VG Media) und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wollen ihre Zusammenarbeit zur Ermittlung von Schwarz-Empfängern weiter vertiefen. Das gaben die beiden Unternehmen am Mittwoch bekannt. Beide Gesellschaften wollen sich demnach stärker für eine „systematische Aufarbeitung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch eine Weitersendung der privaten TV- und Radioprogramme über Verteilanlagen in Mehrparteienhäusern“ einsetzen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Weiterleitung ist illegal

Dafür wird die GVU ab sofort verschiedene Aufgaben zur Aufdeckung und Analyse solcher Fälle von Schwarz-Empfang übernehmen. Dazu zähle auch die Recherche und Aufklärung vor Ort. Wenn im hausinternen Verteilernetz das Signal vom zentralen Empfangspunkt gemeinschaftlich genutzt wird, diese Verteilung jedoch nicht vertraglich angemeldet ist, liegt ein Fall von Schwarz-Empfang und -Verteilung vor. Hauseigentümer handeln rechtswidrig, wenn sie das Kabelsignal für TV und Radio ohne entsprechende Nutzungsrechte an die Mieter im Haus weiterleiten. In solch einem Fall kann die VG Media als Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. In größeren Fällen stellt die unerlaubte Weiterleitung von Inhalten über Kabel sogar eine Urheberrechtsverletzung dar, das mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

 

Quelle: VG Medie/GVU
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