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22. 01. 2020

Der Streit um die Tarifoptionen des StreamOn-Angebotes der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde. Nachdem die Telekom und die Bundesnetzagentur beim Rechtsstreit um die Netzneutralität keine Einigung erzielen konnten, verlagert er sich nun auf die Ebene des Europäischen Gerichtshofes.

Streit um die Netzneutralität zwischen Telekom und Bundesnetzagentur geht zum EuGH

Die Deutsche Telekom und die Bundesnetzagentur streiten sich seit geraumer Zeit um einige Tarifoptionen des Telekom-Angebotes StreamOn. Schon im Jahr 2017 begann der Rechtsstreit, als die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom offiziell angewiesen hat, Teile der StreamOn-Option für Mobilfunktarife zu ändern. Im Großen und Ganzen geht es hier darum, dass das Angebot nicht in allen Teilen der Netzneutralität entspricht, weil nicht alle Dienste gleichermaßen behandelt werden. Nun hat der Rechtsstreit eine neue Stufe erreicht, denn das Kölner Verwaltungsgericht hat das immer noch laufende Hauptsacheverfahren ausgesetzt, um einige wichtige Detailfragen beim Europäischen Gerichtshof klären zu lassen.

Es geht um den Gleichbehandlungsgrundsatz im Datenverkehr

Vordergründig will das Kölner Verwaltungsgericht im Streitfall StreamOn vom EuGH wissen, ob Vereinbarungen zwischen Kunden und Anbieter solcher Dienstleistungen hinsichtlich des Preises, der Datenvolumina und der Geschwindigkeit auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz für Datenverkehre der Europäischen Union entsprechen müssen, oder nicht. Im Detail dieser grundsätzlichen Frage soll dann auch geklärt werden, ob eine Bandbreitenreduzierung wie bei StreamOn, nach EU-Recht ein zulässiges Verkehrsmanagement darstellt.

So funktioniert StreamOn

Schon von Anfang an erfreute sich das besondere Angebot StreamOn der Deutschen Telekom, bei dem durch eine Tarifoption der Datenverkehr bestimmter Anwendungen nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird, großer Beliebtheit (wir berichteten). Doch die Telekom steht mit diesen Zero-Rating genannten Optionen, nicht allein da. Auch bei Vodafone zum Beispiel finden sich solche Tarife, mit denen man unbegrenzt Dienste wie Streamingplattfomen für Musik, Video, Serien und Filme nuten kann. Dies nützt nicht nur den Kunden, die dadurch jede Menge Geld sparen und dennoch mobil streamen können, sondern auch den Partnern dieser Programme wie Netflix, Spotify und Co., die dadurch eine weitaus größere Marktdurchdringung und Nutzungsdauer erreichen.

Zero Rating ist schon länger in der Kritik

Viele Netzbetreiber, vor allem öffentlich wahrgenommen die Deutsche Telekom, sind immer wieder im Konflikt mit der Bundesnetzagentur hinsichtlich des Zero Rating. Regelmäßig überprüft die Bundesnetzagentur die Angebote auf ihre Netzneutralität. So auch die Telekom, die im letzten Jahr nochmals einige Auflagen von der Netzagentur bekommen hat. Nach Ansicht derer, verstößt die Deutsche Telekom mit ihrem Angebot StreamOn in zwei grundlegenden Details gegen die EU-Regeln. Einerseits war das Angebot nicht im EU-Ausland nutzbar, was gegen die Roaming-Vorgaben verstößt. Zum anderen sieht die Behörde wegen der Drosselung des Video-Traffics auf SD-Qualität einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität.

Eilverfahren der Telekom schlug fehl

In einem Eilverfahren hatte die Deutsche Telekom versucht, die Anordnungen der Bundesnetzagentur zu verhindern. Jedoch scheiterte das Unternehmen hier mehrfach. Schon das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Beschwerde der Telekom ab. Nun steht das Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln still. Wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Das Zünglein an der Waage könnte die Meinung des EuGH sein, doch auf diese wartet man ja bekanntlich eine ganze Weile.

 

Quelle: Heise
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