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24. 09. 2024

Der Rechtestreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Streamingsender DAZN wurde zuletzt hitzig debattiert – jetzt ist ein Ergebnis gefallen. Wie ein Schiedsgericht jetzt urteilte, muss das Rechtepaket B, welches sich DAZN sichern möchte, neu ausgeführt werden. Wie es jetzt weitergeht, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

 

DAZN gewinnt Rechtsstreit gegen die DFL - wer darf nun die Fußballspiele übertragen

Rechtevergabe wurde seit April ausgesetzt

Dem Schiedsspruch ist ein seit November letzten Jahres schwellender Rechtestreit vorausgegangen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde die Rechtevergabe im April 2024 ausgesetzt und ein Schiedsgericht eingeschaltet.

 

Im Vergleich zu einem Amtsgericht, wählen die Vertragsparteien bei einem Schiedsgericht je einen unabhängigen Schiedsrichter. Die beiden Vertreter widerum, wählen ihrerseits einen weiteren Richter.

 

Auch wenn das Verfahren anders abläuft, sind die Urteile eines Schiedsgerichts (DIS) rechtskräftig. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass die Rechtevergabe für das Paket B neu durchgeführt werden muss.

 

Während der Streaminganbieter DAZN dies als Erfolg verbucht, sieht die DFL die Entscheidung als unentschieden an, da das Rechtepaket nicht direkt an DAZN geht.

Zur Bedeutung des Urteils

Was bedeutet das für alle Beteiligten? Da die Vergabe neu durchgeführt werden muss, haben auch andere Interessenten wieder Anspruch auf das Rechtepaket B. Dadurch entsteht eine neue Dynamik im Feld.

 

Unter anderem hatte Sky bereits beim ersten Anlauf Interesse an dem Paket, konnte sich aber nicht durchsetzen. Weiterhin könnten auch andere Anbieter, wie beispielsweise Pluto TV (ein kostenloser Anbieter, der die Sportsparte für sich entdeckt hat), ebenfalls Interesse zeigen.

 

Doch wie kam es überhaupt zum Rechtestreit? Im Rechtepaket B sind die Medienrechte zur Live-Übertragung der Freitags-, Samstags- und Relegationsspiele für die Saisons 2025/2026 bis 2028/2029 enthalten.

 

Zur Sicherung dieser Rechte legte DAZN ein Angebot von 1,6 Milliarden Euro der DFL vor. Da ein Großteil des Kapitals per Bankbürgschaft gedeckt werden musste und das Finanzierungsangebot der DFL nicht rechtzeitig vorlag, entschied jener anders – daraufhin kam es zum Rechtsstreit, da DAZN sich diskriminiert fühlte.

 

Quellen: zdf.de, br.de
Bild im Artikel: © Adpic
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