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16. 05. 2014

Wegen mangelhaften AGBs hat die Verbraucherzentrale zahlreiche Streaming-Dienste für Filme und Musik abgemahnt. Anbietern wie Amazon, Sky und Watchever drohen nun sogar Unterlassungsklagen.

Dienste abgemahnt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zahlreiche Anbieter von Streaming-Portalen wegen mangelhaften Nutzungsbedingungen abgemahnt. Dazu hatte der Verband Anfang des Jahres die Webauftritte von 14 Unternehmen unter die Lupe genommen und in Folge dessen insgesamt 20 Abmahnungen versandt. Im Fokus der Verbraucherschützer standen dabei die Vertragsbedingungen von namhaften Anbietern. Betroffen waren unter anderem Musik-Dienste wie Spotify, simfy oder Napster sowie Video-on-Demand-Dienste wie Watchever, Amazons Instant Video, Videobuster oder auch Snap by Sky von Sky Deutschland.

Gründe für Abmahnungen

Insgesamt beanstandete der vzbv nahezu 130 Klauseln aus den AGBs der 14 Unternehmen. Neben Klauseln zu Vertrags- und Preisänderungen sowie Haftung der Anbieter und Rechte der Nutzer, wurden auch viele Datenschutzbestimmungen als rechtswidrig eingestuft. So würden mehrere Anbieter beispielsweise ohne Zustimmung des Nutzers Verbraucherdaten sammeln, um die Nutzung des Dienstes zu analysieren. Bei acht Diensten war zudem auch das Impressum unvollständig oder nicht vorhanden. Weiterhin wurde wiederholt das Fehlen der gesetzlich festgeschriebenen Kennzeichenpflicht für kostenpflichtige Bestellbuttons abgemahnt.

Unzumutbare Vertragstexte

Auch die Länge der Vertragsbedingungen wurde vom vzbv bemängelt. Die Bedingungen beim Musik-Dienst Napster beispielsweise umfassen 19 DIN-A4-Seiten. Beim Wettbewerber rdio muss für die Smartphone-Nutzung des Streaming-Angebots fast 100 Mal gescrollt werden, um den vollständigen Text mit allen Klauseln zu lesen. Die Verbraucherzentralen sehen das als unzumutbar an, denn die die Länge der AGBs machen es den Verbrauchern ihrer Meinung nach unmöglich, den Umfang der Bedingungen vollständig zu erfassen.

Weitere Schritte

Nach der Abmahnung durch den vzbv hat bereits die Mehrheit der Nutzer die entsprechenden Vertragsklauseln geändert und sind ihren Informationspflichten nachgekommen. Lediglich die Unternehmen 24-7 Entertainment GmbH (Betreiber von myjuke), Amazon (Instant Video), Rara, Sky (mit Snap by Sky) und Watchever haben bisher noch keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Das könnte für die Betreiber der Angebote weitere Folgen nach sich ziehen, denn der vzbv prüft nun weitere rechtliche Schritte gegen die jeweiligen Unternehmen. Damit könnte den VoD- und Musik-Streaming-Anbietern bald Unterlassungsklagen ins Haus stehen.

 

Quelle: vzbv

 

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