Die Automobilkonzerne Audi, BMW und Mercedes-Benz zeigen Interesse an den Übertragungsrechten der Fußball-Bundesliga ab der Saison 2025/2026. Dabei wollen sie allerdings keine Konkurrenten von Sky, DAZN und Sat.1 sein.
„In-Car-Entertainment“ als Türöffner
Zurück geht das Interesse an einem Paket namens „In-Car-Entertainment“, welches im Konzept der Deutschen Fußball Liga (DFL) auftaucht. Dank des Systems soll es möglich sein, Fußballspiele auf den Bildschirm eines Autos zu übertragen.
Aktuell gibt es bereits ein Pilotprojekt, das die DFL in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Motoren Werken (BMW) durchführt. BMW erhofft sich dadurch, neue Kunden für ihre Premiumfahrzeuge gewinnen zu können.
Dieses Engagement bleibt nicht lange verborgen und so sind auch die Konzerne Audi und Mercedes-Benz am „In-Car-Entertainment“ interessiert. Aktuell sind TV-Rechte an den Übertragungen der Fußball-Bundesliga zwischen DAZN und Sky aufgeteilt.
Die Zahl der Mitbewerber ist groß. So buhlen auch Amazon, Apple, Meta, die Deutsche Telekom und Google um die Übertragungsrechte. Ebenso erweitern Netflix und Paramount+ das Bewerberfeld.
Das Kartellamt hat ein Mitspracherecht
Bereits seit längerer Zeit ist es üblich geworden, dass interessierte Anbieter einen Fragebogen vom Bundeskartellamt erhalten. Mit dem Fragebogen möchte das Amt das Konzept der Rechtenachfrager auf Konformität überprüfen.
Neben dem Fragebogen erhalten die Teilnehmer auch ein Papier, auf dem die Planungen und Strategien der DFL festgehalten sind. Auf dieser Basis können die Anbieter eigene Strategien und Konzepte entwickeln.
Das DFL-Konzept für die Saison 2025/2026 sieht weitere Änderungen vor. Die bei den Fans ungeliebten „englischen Wochen“ werden ersatzlos gestrichen und die Winterpausen werden verkürzt. Eine neue Anstoßzeit wird allerdings nicht eingeführt. Für die Live-Partner werden die Zusatzrechte steigen. So können sie Free In-Match-Clips, also Spielausschnitte erwerben können.
Interessant ist, dass das neue Konzept kein Alleinerwerbsverbot mehr vorsieht. Dadurch könnte sich ein Anbieter alleine Live-Rechte sichern. Dies bedarf allerdings noch der Zustimmung seitens des Bundeskartellamtes. Sollte dieses die Zustimmung erteilen, so wird der Konkurrenzkampf in die nächste Runde gehen.
Weiterführendes
Quellen: spobis.com, automobilwoche.de, bild.de
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