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21. 08. 2025

Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen den Streamingdienst Prime Video von Amazon. Stein des Anstoßes ist eine einseitige Erhöhung der Werbequote, die Verbraucher nur durch ein kostenpflichtiges Abonnement umgehen können. Betroffene können sich kostenlos der Klage anschließen.

 

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Amazon Prime

Amazon beschließt Erhöhung, ohne Abonnenten zu fragen

Zum 5. Februar 2024 führte Amazon in Deutschland bei Prime Video Werbung ein, die in Zwischenabschnitten geschaltet wird. Wollen Kunden einen Film oder Serie komplett werbefrei sehen, so ist der Abschluss eines „Prime Video Ads Free“ Abonnement notwendig.

 

Diese Änderung kommunizierte Amazon nicht transparent mit seinen Abonnenten und genau das sorgte bei der Verbraucherzentrale Sachsen für Empörung. Diese sieht darin eine ungerechtfertigte Bereicherung und klagte gegen den Versandriesen.

 

Kunden, die Prime Video noch ohne Werbung abonniert haben, jetzt für Werbefreiheit allerdings zahlen müssen, stehe eine Erstattung in Höhe der zusätzlichen Abonnements zu. Weiterhin stellt die Erhöhung der Werbequote einen weiteren Punkt dar, der mit den Verbrauchern kommuniziert werden muss – dies wurde aber unterlassen.

 

Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein werbefreies Abonnement abgeschlossen haben, können sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz der Sammelklage anschließen (zur Sammelklage, kostenfrei).

Amazon häufig in der Kritik

Der Versandriese Amazon stand in der Vergangenheit schon öfters wegen seiner Praktiken in der Kritik. So berichteten wir bereits über die Abmahnung des „Ads Free Abonnements“ durch die Verbraucherzentralen.

 

Nachdem die Mahnung offenbar nicht zum gewünschten Erfolg führt, folgt jetzt die Klage. Es sei in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass nicht die Werbung selbst das Problem ist, sondern Amazon es unterlässt, diesen Schritt offen zu kommunizieren.

 

Der Streamingdienst von Amazon ist allerdings nicht der einzige, der von den Verbraucherzentralen ins Visier genommen wird. Auch der große Konkurrent Netflix musste in der Vergangenheit vor Gericht. Damals hatte Netflix die Abopreise ohne Zustimmung der Kunden erhöht.

 

Dieser Schritt war rechtswidrig und der Medienkonzern musste die zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Übrigens, mit Joyn und Pluto TV, gibt es zwei Streamingdienste, die zwar Werbung schalten, dafür aber kostenfrei sind.

 

Quellen: verbraucherzentrale.de, aboutamazon.de
Bild im Artikel: © IPTV-Anbieter.info
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