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07. 05. 2014

TV-Sender können dank HbbTV zusätzliche Inhalte und Informationen direkt auf den Fernseher bringen. Kabel Deutschland verhindert hier jedoch die Nutzung gezielt: Im Fall von elf Programmen von ARD und ZDF blockiert der Kabelnetzbetreiber die Ausstrahlung.

Kein HbbTV für neue HD-Sender

Kabel Deutschland blockiert aktiv HbbTV-Dienste bei Sendern von ARD und ZDF. Nachdem der Kabelnetzbetreiber Anfang April insgesamt elf weitere HD-Programme der Öffentlich-Rechtlichen eingespeist hatte, werden die Sender nun jedoch ausschließlich ohne das HbbTV-Signal verbreitet. Die Folge: Zuschauer können damit nicht auf den verbesserten Videotext und Abruf-Inhalte der Programme zugreifen. Konkret betroffen davon sind die HD-Ableger der Sender 3Sat, BR, HR, KiKa, MDR, NDR, Phoenix, RBB, SWR, WDR und ZDFneo, die unverschlüsselt bei Kabel Deutschland empfangen werden können.

Aktive Unterlassung

HbbTV-Signale sind mittlerweile standardmäßig im TV-Signal enthalten. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Kabel Deutschland die Verbreitung des entsprechenden Signals aktiv unterbindet. In einem seiner Kundenportale erklärt das Unternehmen die fehlenden HbbTV-Signale wie folgt: „Kabel Deutschland speist HbbTV nur auf besondere Nachfrage eines jeden Programmanbieters und nach einer entsprechenden Vereinbarung ein. Da es im Zuge der jüngsten Aufschaltung zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keine konkreten Gespräche über die Einspeisung diesbezüglicher Zusatzdienste gab, erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt auch keine Signalisierung von HbbTV.“.

Subtile Attacke

Nachdem sich Kabel Deutschland und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mehrfach im Streit um die Einspeisegebühren (Kabel Deutschland fordert eine Bezahlung von ARD und ZDF für Übertragung deren Sender) vor Gericht gegenüberstanden und der Kabelnetzbetreiber mehrere Sender der ARD aus seinem Angebot geworfen hatte, war die Einspeisung der elf zusätzlichen HD-Sender Anfang April eigentlich ein gutes Anzeichen für Entspannung des Streits gewesen. Dass die HbbTV-Signale nun jedoch unterschlagen werden, ist angesichts der zunehmenden Nutzung des hybriden Angebots als erneute Attacke im Streit mit ARD und ZDF zu werten. Obwohl Kabel Deutschland vor Gericht bereits mehrere Niederlagen einstecken musste, wird der Konzern offenbar nicht müde, auch weiter gegen die Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Angeboten querzuschießen, um seine Interessen durchzusetzen.

Rechtliche Lage unklar

Ob sich Kabel Deutschland dabei im rechtlichen Rahmen bewegt, ist schwer zu beantworten. Das Filtern des HbbTV-Signals ist in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt: Artikel 52a des Rundfunkstaatsvertrags besagt, dass ein Plattformbetreiber die Programme eines Veranstalters für die Ausstrahlung weder technisch noch inhaltlich verändern darf. Einzige Ausnahme ist die technische Veränderung für eine effizientere Nutzung der Kapazitäten, wobei jedoch vereinbarte Qualitätsstandards nicht unterschritten werden dürfen. Strittig ist derzeit, ob HbbTV unter diesen Paragraphen fällt. Während ARD und ZDF sich bereits für eine Anwendung der Regelung ausgesprochen haben, ist der Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt. Die derzeit bei Kabel Deutschland nutzbaren HbbTV-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender, werden derzeit nicht nur ohne eine vertragliche, sondern auch ohne eine eindeutige rechtliche Grundlage verbreitet.

 

Quelle: Kabel Deutschland
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