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12. 03. 2013

Die öffentlich-rechtliche Onlinevideothek „Germany’s Gold“ will auf dem deutschen Markt für Video-on-Demand mitmischen. Das bereitet den Hütern des freien Wettbewerbs Kopfzerbrechen. Während die Mediatheken bereits ebenfalls gebührenfinanzierte Inhalte liefern, werden bei der digitalen Videothek zusätzlich unter anderem Preisabsprachen befürchtet.

 

Bereits seit mehreren Jahren ist „Germany’s Gold“ (GerG) ein beständig vorangetriebenes Projekt der Öffentlich-Rechtlichen. Doch mit der Verlautbarung von ARD und ZDF, gemeinsam im Bereich Video-on-Demand (VoD) aktiv zu werden, wurden auch postwendend zahlreiche kritische Stimmen laut. Der VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) forderte eine umfassende medienpolitische und medienrechtliche Prüfung ein. Für Stirnrunzeln und Unverständnis sorgte bei dem Verband zudem, dass der Aufbau eines gemeinsamen VoD-Portals von ProSiebenSat.1 und RTL vom Bundeskartellamt im vergangenen Jahr abgelehnt wurde.

Aktuelles Modell für Germany’s Gold unzureichend

Die Behörde kann sich daher auch im Fall von GerG keine Fehler leisten und muss zu einer wasserdichten Bewertung gelangen. Im April 2012 wurde GerG von ARD- und ZDF-Gesellschaften, sowie elf Produktions- und Rechtehandelsunternehmen, offiziell gegründet. Zu Beginn dieser Woche wurde jetzt die vorläufige Beurteilung durch das Bundeskartellamt abgegeben. Dabei wird von Beginn an klar, dass die ÖR das Amt mit ihrem Konzept nicht überzeugen konnten und an verschiedenen Baustellen nachbessern müssen.

 

Es komme vor allem darauf an, dass ARD und ZDF, als eigenständige Marktakteure, auch ihre Produkte unabhängig voneinander vermarkten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, schlussfolgert: „Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden.“ Außerdem seien die bereits bestehenden, gebührenfinanzierten Mediatheken schon ein spürbarer Einfluss auf den VoD-Markt.

Sind die Zugeständnisse zu groß?

Mundt kann zu einem von vielen GEZ-Zahlern und Konkurrenten beobachteten Punkt leider keine Auskunft geben: „Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage.“ Die direkte Kritik des Bundeskartellamtes betrifft die Zusammenarbeit von ARD und ZDF bei der gemeinsamen Vermarktung, welche die Preise und die Verfügbarkeit der Videos festlegt. Andere VoD-Anbieter könnten außerdem in ihrem Zugriff auf bestimmte Inhalte eingeschränkt werden.

 

Als Zugeständnisse fordert das Amt den Verzicht auf das derzeitige Geschäftsmodell bei der Vermarktung und die Herabstufung von GerG auf eine rein technische Plattform. Die ÖR haben bereits die Absicht auf Abstriche bekundet, doch ob sich nach diesen Vorgaben eine gemeinsame Onlinevideothek überhaupt noch lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

 

Quellen: Bundeskartellamt, VPRT
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