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28. 05. 2009

Der Web-TV-Dienst Zattoo avanciert immer stärker zu einer ernstzunehmenden Alternative gegenüber normalem Fernsehen. Quasi zum Nulltarif sind darüber knapp 60 Sender per Internet zu empfangen. Doch das Schweizer Unternehmen spürt im Moment starken Gegenwind von den Filmverleihern.

Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ haben die beiden Filmverleiher Warner Bros und Universal vor dem Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen Zattoo erwirkt. Damit soll die Ausstrahlung einiger Filme untersagt werden, obwohl diese auf den Fernsehsendern laufen. Es heißt, dass Zattoo die Spielfilme mit eigener Werbung unterbreche.

Vorerst keine Filme von Warner Bros und Universal

Die Folge der Einstweiligen Verfügung: Verschiedene Hollywood-Streifen werden von Zattoo geschwärzt. Dazu zählen unter anderem Wiederholungen der Hitchcock-Klassiker „Psycho“ und „Frenzy“. Betroffen sind aber auch jüngere Filme wie „A History of Violence“ aus dem Jahr 2005.

Streit geht weiter

Der Fall beschäftigt nun das Oberlandesgericht. Sollten die beiden Filmverleiher das Verfahren gewinnen, müsste Zattoo zusätzliche Lizenzgebühren an die Filmkonzerne abführen. Beat Knecht, der Vorstandsvorsitzende von Zattoo, sieht nach eigenen Angaben noch kein Ende der Schwärzung. In der „Frankfurter Rundschau“ erklärt er: „Wir müssen Geduld haben. Ich kann mir vorstellen, dass das Schwärzen mehrere Jahre dauern wird und einer europäischen Überprüfung bedarf“.

Gegenläufige Aussagen

Zattoo wehrt sich gegen die Vorwürfe. Laut Knecht wird das TV-Programm unverändert und ohne Unterbrechung gezeigt. „Die Werbung sieht der Nutzer nur beim Umschalten. Das berührt das Programm nicht“, gibt der Schweizer an. Eigenen Angaben zufolge gehören etwa 4,2 Millionen Nutzer zur Zattoo-Community, davon knapp 40 Prozent aus Deutschland. Die meisten sollen jünger als 30 Jahre sein.

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2 Kommentare: Das meinen die anderen...

Hallo,
hier einige Klarstellungen und Tatsachen zu dieser Causa:

1) Zattoo verhält sich völlig legal.
2) Es sind genau nur 5 (in Worten: fünf!) Filme, die geschwärzt werden.
3) Diese Filme werden schon seit Dezember geschwärzt. Zattoo verhält sich somit regelkonform.
4) Schwärzen ist etwas völlig Normales, das auch in traditionellen TV immer wieder vorkommt.
5) Zattoo hat bis jetzt noch keine (!) einzige Meldung eines Nutzers erhalten, der sich darüber beklagt hätte, diese 5 Filme nicht sehen zu dürfen (wen wunderts, bei den paar alten Hitchcock Schinken?)
4) Zattoo unterbricht nicht Filme mit Werbung. Die Meldung in der Frankfurter Rundschau (FR) war somit schlicht und einfach falsch. Das wurde aber inzwischen mit der FR abgeklärt und auch korrigiert.
5) Im Gegenteil, nur wenn der Zuschauer ohnehin schon wegzappt, zeigt Zattoo während des Ladens des nächsten Kanals eine Werbung. Also nicht im Kanal, sondern eben dazwischen.

@QH
Es ist sicher richtig, dass die ganze Sache etwas übertrieben anmutet und die Filmstudios mal wieder etwas übertreiben.

Dennoch bezüglich Punkt 1) – müssen dass leider die Gerichte ersteinmal endgültig abklären.