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09. 05. 2014

Nachdem die Verbreitung des analogen Satellitenfernsehens bereits 2012 abgeschaltet wurde, ist die Abschaltung in den Kabelnetzen für Ende 2014 angesetzt. Die geplante Abschaltung des analogen Kabelfernsehens könnte kurzfristig um mehrere Jahre verschoben werden.

Rückzug vom Rückzug?

Eigentlich sollte Sachsen Vorreiter sein. Im sächsischen Gesetz ist die Abschaltung für analoges Fernsehen auf das Ende 2014 terminiert, womit das Bundesland deutschlandweit das erste wäre, das im Kabel ausschließlich auf digitale TV-Signale setzt. Damit wäre das Re-Analogisieren, wie es derzeit zur Aufrechterhaltung der analogen Signale betrieben wird, nicht länger zulässig. Nun droht jedoch eine Verzögerung der offlinenahme um mehrere Jahre: Die analogen TV-Sender im sächsischen Kabelfernsehen könnten kurzfristig noch bis 2018 verlängert werden.

Fürsprecher und Gegner

Mit einer Gesetzesänderung soll das Aus für Analog-TV bis 2018 herausgeschoben werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei bereits eingereicht, wie SLM-Geschäftsführer Martin Deitenbeck im Rahmen des Medientreffpunkt Mitteldeutschland sagte. Damit würde der Gesetzgeber großen Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland und Tele Columbus in die Karten spielen, die sich jüngst gegen eine Abschaltung des analogen Kabelfernsehens Ende 2014 ausgesprochen hatten. Nach Angaben von Tele Columbus nutzen derzeit noch immer 40 Prozent der Kabelhaushalte analoges Fernsehen. Eine gegensätzliche Position vertritt der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK), dem zufolge ein Großteil der mittelständischen Kabelnetzbetreiber hierzulande bis Ende 2014 für eine Abschaltung der nicht digitalen TV-Signale bereit sei. Eine kurzfristige Änderung des Gesetzes zur Weiterführung des analog-TV im Kabel sei eine Bestrafung für alle kleineren Kabelnetzbetreiber, die sich bereits rechtzeitig auf die Abschaltung eingestellt haben, so der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte im Rahmen des Medientreffpunkt Mitteldeutschland.

Entscheidung bis zum Sommer

Konkret soll die Analogabschaltung über eine Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG) verschoben werden, in dem die Maßnahme laut Artikel 4, Absatz 6 aktuell für den Ablauf des 31.12.2014 festgesetzt ist. Den Gegnern rennt dabei jedoch die Zeit davon, denn in Sachsen stehen im August Neuwahlen an. Da im Rahmen der Bildung eines neuen Kabinetts eine Lösung bis Ende des Jahres nach August sehr kurzfristig wäre, drängen die Befürworter der Analog-Verlängerung auf eine Entscheidung vor den Landtagswahlen. Bis zur letzten Plenumsitzung Anfang Juli müsste die Gesetzesänderung verabschiedet werden – andernfalls sei die Verschiebung wohl vom Tisch.

 

Quelle: Digitalfernsehen.de
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