Nach anfänglichem Zögern haben sich die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender inzwischen zu regelrechten Datenhorten entwickelt. Hunderttausende Textseiten und Videos wurden bislang zum Teil für Jahre vorgehalten und standen 24 Stunden zum Abruf bereit. Das soll nun laut neuem Rundfunkstaatsänderungsvertrag nicht mehr uneingeschränkt möglich sein.
Gesetzesvorgaben schränken ein
Nach langen Diskussionen und Forderungen zahlreicher privater Medienkonzerne, sowie der EU, die im Onlineangebot von ARD und ZDF gebührenfinanzierte und somit Wettbewerbsverzerrende Konkurrenz sehen, stehen die Details des 12. Rundfunkstaatsänderungsvertrags nun fest. Er sieht eine deutliche Beschränkung der Vorhaltzeit zahlreicher Webinhalte vor. So dürfen Videos generell zukünftig nur noch 7 Tage in den Mediatheken verbleiben, Sportgroßveranstaltungen sogar nur noch 24 Stunden, eingekaufte Serien und Spielfilme gar nicht mehr. Ausnahmen bilden Sendungen oder Ausschnitte von „besonderer publizistischer Relevanz“ wie im Gesetzestext heißt, diese dürfen bis zu 12 Monate, „Bildungsinhalte, die Wissenschaft, Technik, Theologie oder Ethik zum Gegenstand haben“, sogar bis zu 5 Jahre zum Abruf online stehen.
„3-Stufen Test“
Ob ein Angebot im Zweifel länger als 7 Tage online stehen darf, soll der „3-Stufen Test“ klären, auch alle bereits online stehenden Video- und Textangebote müssen die Sender diesem Test unterziehen. Dieser soll über Relevanz, Kosten und eventuelle Marktbeeinflussung entscheiden.
Sender reagieren – Mediatheken schrumpfen
Als Reaktion haben die meisten öffentlich-rechtlichen Sender bereits ihre Angebote reduziert. Das ZDF hat beispielsweise bereits über 90.000 Dokumente aus seinen Portalen „zdf.de“, „heute.de“ und „sport.zdf.de“ entfernt, weitere 4.000 Videos und 6.500 Bilderserien sollen folgen, wie der Sender mitteilte. ZDF-Intendant Schächter sieht sich allerdings weiterhin dem Internetangebot verpflichtet: „Das Bewegtbild im Internet ist unsere Kernkompetenz“. Schwer zu vermitteln sei allerdings das teure Sportrechte nur noch 24 Stunden im Netz genutzt werden dürfen. „Das hat Brüssel nie verlangt und auch nicht gewollt.“
Rückschritt oder Wettbewerbsgerechtigkeit?
Ob dies alles dem Zuschauer dienlich ist, bleibt fraglich. Fest steht, dass die Neuregelung enorme Kosten verursacht. So rechnet allein der Mitteldeutsche Rundfunk mit Kosten in Höhe von ca. 1 Million Euro für die Überprüfung seiner Angebote. Branchenkenner sehen vor allem die außergewöhnlich starken Lobbyisten der privaten Medienbranche verantwortlich für die scharfen Richtlinien. Aufhalten wird dies die Onlineexpansion auf Dauer aber wohl kaum – laut aktueller ZDF-Studie zählt allein das Portal „zdf.de“ monatlich über 10 Millionen Visits.
Weiterführendes
» WebTV-Sender in der Übersicht
» Mediatheken der TV-Sender im Überblick
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