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17. 06. 2015

Nachdem Unitiymedia vor einer Woche einen kleinen Etappensieg im rechtlichen Streit um die Einspeisungsgebühren für öffentlich-rechtliche Sender verbuchen konnte, hat nun auch Kabel Deutschland einen kleinen Gewinn gegen die Sender ARD und ZDF errungen.

Warum dieser Rechtsstreit für Kabel Deutschland so wichtig ist

Wie immer geht es um Geld, um Millionensummen. Bestimmte Sender müssen von den Netzbetreibern ausgestrahlt werden, dies sind Auflagen der jeweiligen Landesmediananstalt. Laut diesen sogenannten „Must-Carry Regeln“ müssen öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDf und örtliche Sender ausgestrahlt werden. Bis 2012 zahlten die Sender jährlich rund 60 Millionen Euro für die Einspeisungskosten der Netzbetreiber, dann kündigten sie die Verträge. Kabel Deutschland blieb somit auf den Kosten sitzen, war aber wegen der Auflagen weiterhin dazu gezwungen die Sender auszustrahlen.

 

Bisher sind Kabel Deutschland und auch Unitymedia mehrmals ohne Erfolg vor Gericht gezogen. Daher zeigt sich nun ein kleiner Lichtblich für die beiden TV-Anbieter. Die Gerichte sind zwar der Meinung der Sender, die „Must-Carry-Regeln“ müssen aber eingehalten werden. Gleichsam teilen die Juristen aber auch mit, dass es nicht möglich sei, die öffentlich-rechtlichen Sender zu einer Vertragsverlängerung zu zwingen. Am Verfahren beteiligt waren Kabel Deutschland und der Bayerische Rundfunk (BR) plus Südwestrundfunk (SWR). Weder europäische noch deutsche Richtlinien verpflichten die beiden Sendeanstalten dazu, Einspeisungsgebühren an Kabel Deutschland zahlen zu müssen. Dank den Gesetzen müssen die beiden Sender jedoch ausgestrahlt werden.

Das „positive Zwischenergebnis“

Das Verfahren hatte jedoch ein Happy End für Kabel Deutschland – der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zurück an die Berufungsgerichte in München zurückgegeben. Der Grund: Es wird zunächst genauer überprüft ob die öffentlich-rechtlichen Sender bei der Vertragskündigung abgesprochen haben. Sollte dies der Fall sein, erweisen sich die Kündigungen 2012 als unwirksam. In der Konsequenz wären die Sender zu Nachzahlungen in Millionenhöhe verpflichtet. Dadurch könnte sich auch eine zukünftige Zahlungsverpflichtung für die Einspeisung ins Kabelnetz ergeben.

 

Ein Unternehmenssprecher von Kabel Deutschland äußerte sich vorsichtig: “Für Kabel Deutschland ist das Urteil des BGH ein positives Zwischenergebnis. Wir begrüßen, dass die Oberlandesgerichte auf Basis des BGH-Urteils die Sache eingehend neu prüfen müssen.” Vorerst möchte das Kabelunternehmen aber abwarten, bis die schriftliche Version des Urteils im Briefkasten liegt. Bisher war das Unternehmen bei den Gerichten abgeblitzt, deshalb ist dies ein kleiner Schritt in Richtung Ziel.

Weiterführendes

» mehr über Kabel-TV und Anbieter

 

Quelle: Bundesgerichtshof
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1 Kommentar: Das meinen die anderen...

Traurig. Denn immerhin zahlt der Kunde schon für den Anschluss und erwartet dafür eine faire Programmauswahl. Bei Einspeisungsgebühren ist es das selbe wie bei der Netzneutralität im Internet. Eine Gefahr für die Programmvielfalt zu lasten des Kunden.