Unitymedia klagte vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg um die Entgelte für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen TV-Sender. Am 29.04.2015 musste Unitymedia in dem Prozess gegenüber NDR und ARD eine Niederlage hinnehmen. Dabei geht der Kabelbetreiber allerdings nicht leer aus und schöpft Hoffnung. Damit ist auch ein Ende des Konflikts nicht absehbar.
Hauptanklagepunkt abgelehnt
Der Antrag für Einspeisungsentgelte wurde wie schon bei anderen Verfahren abgelehnt. Damit besteht für den Kabelbetreiber zunächst kein Anspruch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. Doch Unitymedia zeigt sich unbeeindruckt von dem Urteil und sieht in diesem durchaus noch Potential, um am Ende nicht leer auszugehen. Denn neben der Hauptklage gab es auch noch einen Hilfsanstrag.
Keine Leistung ohne Gegenleistung
So einfach klingt das weiterführende Urteil für den Verbraucher. Zwar wurde die Hauptklage deutlich abgewiesen, jedoch wurde der Hilfsantrag des Kabelnetzbetreibers bestätigt. Damit ist Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Programme unentgeltlich zu verbreiten. Nur gerecht wäre es, wenn die dadurch entstehenden Zahlungsverpflichtung auch von den Sendern getragen würden. Unitymedia sieht sich mit dem weiterführendem Urteil bestätigt. Von Seiten des Kabel-Betreibers wird eine wertvolle Leistung zur Verbreitung der Programme erbracht, welche einen entsprechenden Gegenwert erfordert.
Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch im Fall von Sat und DVB-T eine Zahlungsbereitschaft zeigen, müsse diese Forderung auch für die Kabelnetzbetreiber bewilligt werden. Verstärkt wird diese Argumentation noch durch die Tatsache, dass ca. die Hälfte aller TV-Zuschauer via Kabel einschalten.
Angebot von Seiten des Kabelbetreibers
Unitymedia hat den Sendern nun entsprechende Verbreitungsverträge unterbreitet. Diese orientieren sich an den marktüblichen Standardkonditionen. Auch wenn noch kein Statement von Seiten der Sender existiert, so wird erwartet, dass die Verträge abgelehnt werden. Doch vielleicht sind diese ja bereit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Quelle: Digitalfernsehen
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