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13. 01. 2015

Ein langanhaltender Streit um die Kabeleinspeiseentgelte gab es bereits 2014. Nun keimt dieser Streit erneut. Dabei geht es um die analoge Verbreitung von ARD-alpha (ursprünglich BR-alpha). Die Fronten sind so verhärtet, dass wohl nur noch ein Gerichtsurteil Klarheit schaffen kann.

Wie kam es dazu?

Bereits am 20.10.2014 hat Kabel Deutschland die Absicht gezeigt, auf eine analoge Einspeisung des Programms ARD-alpha in Bayern zu verzichten und nach einer Frist von einem Monat zu beenden. Gleichzeitig beantragte der Kabelanbieter eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung. Der Hintergrund dafür ist vermutlich der andauernde Streit um die Zahlung der Kabelentgelte. Kabel Deutschland verlangt für die Verbreitung der TV Signale ein solches. Die ARD lehnt dies allerdings ab und beruft sich auf die Must-Carry-Regelung, welche besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender verbreitet werden müssen. Laut BLM (Bayerische Landeszentrale für Medien) gilt dies aber nicht für die analoge Verbeitung von ARD-alpha.

Der Bayerische Rundfunk hält dagegen

Die Landeszentrale hat den Bayerischen Rundfunk angehört und versucht, zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Eine Annäherung von beiden Positionen ist dabei jedoch nicht gelungen. Der Bayerische Rundfunk bleibt als Inhaber der Urheberrechte auch Herr der Weiterverbreitungsentscheidung. Trotzdem hat die Landeszentrale am 08.01.2015 in einem Bescheid festgestellt, dass die Kabeleinspeisung, wie sie von Kabel Deutschland angezeigt wurde nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Bisheriger Stand

Kabelanlagenbetreiber sind einerseits verpflichtet, den Sendern der Must-carry-Programme ein Angebot unter angemessenen Bedingungen für die Verbreitung zu ermöglichen. Andererseits müssen sie dies nicht tun, wenn keine direkte Nachfrage besteht. Da der Bayerische Rundfunk eine solche Telekommunikationsdienstleistung nicht nachgefragt hat, sind sie auch nicht verpflichtet, diese zu erbringen. Somit stehen der Beendigung der analogen Kabeleinspeisung keine medienrichtlichen Gründe entgegen. Doch so einfach gibt sich die ARD dabei nicht geschlagen. Der Sender hält weiter an den Must-Carry-Bestimmungen fest. Eine außergerichtliche Einigung scheint unter es in diesem Streit vermutlich nicht mehr zu geben.

 

Quelle: Bayrische Landeszentrale für Medien
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