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21. 07. 2015

Insgesamt elf Branchenverbände haben sich zusammengeschlossen und ihre Forderungen in einem offenen Brief an die öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF zusammengetragen. Konkret fordern diese einen neuen Etatposten für den Bereich der nicht-linearen Verbreitung. Auslöser ist hierbei vorwiegend die bevorstehende Abschaffung der Sieben-Tage-Regelung für die Mediatheken von ARD und ZDF.

Abschaffung der 7-Tage-Regelung

Die bisher praktizierte Regel sieht es vor, alle Inhalte egal ob Sendungen oder Serien nach sieben Tagen aus den Mediatheken zu entfernen. Diese Regelungen ist in Zeiten, wo nicht-lineares Fernsehen immer beliebter wird, alles andere als zeitgemäß. Diese Tatsache spricht eindeutig für eine Aufweichung der Regelung. Doch sorgen sich bei einer Abschaffung der Regel die Fernseh-Macher, um die angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern. Für eine längere Verweildauer in Online-Videotheken müsste auch eine entsprechende finanzielle Gegenleistung erzeugt werden.

Zusammenschluss von elf Branchenverbänden

Um für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen haben sich elf Branchenverbände in einem offenen Brief an ARD und ZDF gewandt. Konkret ist der Brief an den ARD-Vorsitzenden Lutz Mamor und an den ZDF-Intendanten Thomas Bellut gerichtet. In diesem Brief wird gefordert, welche Schritte von Seiten der Sender eingeleitet werden müssten, wenn die Regelung tatsächlich abgeschafft werden sollte. Dafür sehen die Verbände einen neuen Etatposten vor, welcher den Namen „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung für Auftragsproduktion“ tragen soll. Dieser Posten soll aus den Rundfunkgebühren entstehen und muss zunächst bei der KEF angemeldet und von dieser genehmigt werden. Den Wert von 1% von den Rundfunkbeiträgen soll dieser Etat nicht unterschreiten und ausschließlich für die Online-Nutzung geltend gemacht werden.

Beteiligte Verbände

Neben dem Verband Deutscher Filmproduzenten, der Deutschen Akademie für Fernsehen oder dem Film- und Medienverband NRW gehören auch spezielle Verbände zu den Unterzeichnern. Hier wären die AG Animationsfilm, die AG Dok, die Bundesverbände Schauspiel sowie Filmschnitt Editor, der CC Composers Club, Defkom im Deutschen Komponistenverband, mediamusic und der Verband Deutscher Drehbuchautoren zu nennen. Aus Sicht der Verbände gibt es keinen Grund den bei der KEF eingereichten Antrag abzulehnen.

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Quelle: Digitalfernsehen
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