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27. 06. 2017

Der Chaos Computer Club (CCC) stuft das neue Telekom-Angebot StreamOn als kritisch ein – sowohl für den Wettbewerb wie auch für die Verbraucher. Der deutsche Verein, dem die ungehinderte Kommunikation besonders wichtig ist, warnt vor einer Zweiklassengesellschaft durch das unbegrenzte Multimedia-Streaming. Außerdem würde die Telekom durch DPI gegen die Privatsphäre der Anwender verstoßen.

CCC positioniert sich gegen StreamOn

Mit StreamOn hat die Deutsche Telekom aus der Sicht eines Teilnehmers auf dem ersten Blick ein verlockendes Angebot erschaffen. Tatsächlich schadet der Service, bei dem das Streaming von Musik und Videos ausgewählter Partner nicht dem inkludierten Datenvolumen angerechnet wird, in manchen Aspekten der Wirtschaft und dem Kunden. Einen sogenannten Zero-Rating-Tarif können sich große Unternehmen wie die Telekom problemlos leisten, doch kleinere Provider haben das Nachsehen. Unter anderem müssen die Anbieter beim Bonner Netzbetreiber eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro erbringen, um die entsprechenden Verträge abzuschließen. Dadurch werde das „Zweiklassen-Internet“ Realität, so der Chaos Computer Club. Des Weiteren sieht der CCC ein Ausbremsen des Wettbewerbs um hohe Bandbreiten.

Technische Umsetzung zweifelhaft

Einen weiteren Kritikpunkt gibt es bei der Technik von StreamOn zu verzeichnen. Die Auflösung von Videostreams im Generellen wird nämlich auf dem Mobilgerät reduziert, egal ob man die Inhalte bei einem Telekom-Partner oder über eine andere Plattform konsumiert. Durch eine solche Maßnahme spart der Netzbetreiber Ressourcen in seinem Netz. Die Privatsphäre des Nutzers soll laut CCC ebenfalls durch StreamOn in Gefahr sein. Um den Internet-Traffic der jeweiligen Kooperationspartner zu analysieren, protokolliert die Telekom URLs und weitere Daten, die das Surf-Verhalten des Anwenders offen legen. Eine solche Maßnahme sei nur mittels Deep Packet Inspection, kurz DPI, möglich, wie der Chaos Computer Club erklärt. Diese Methode habe „ … die EU mit ihren Netzneutralitätsregeln explizit verboten“.

BNetzA sieht keinen dringenden Handlungsbedarf

Für die Bundesnetzagentur mutet die Lage allerdings entspannter an, da keine konkreten Inhalte wie Texte, Bilder und Videos festgehalten werden. Auf eine Anfrage der Seite Golem.de teilte die BNetzA mit, dass die Prüfung von StreamOn noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

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