Gesetzliche Sonderregelungen, die innerhalb der Deutschen Bundesländer nicht so recht abgesprochen wirken, bringt man normalerweise wohl als erstes mit Bayern in Verbindung. In diesem Fall spielt Sachsen allerdings die Extrarolle – im ostdeutschen Bundesland darf es laut Gesetz über 2014 hinaus keine analoge Fernsehübertragung im Kabelnetz mehr geben. Eine Deutschlandweit einmalige und einmalig strenge Regelung. Was steckt dahinter? weiter […]
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