03. 02. 2014

Gesetzliche Sonderregelungen, die innerhalb der Deutschen Bundesländer nicht so recht abgesprochen wirken, bringt man normalerweise wohl als erstes mit Bayern in Verbindung. In diesem Fall spielt Sachsen allerdings die Extrarolle – im ostdeutschen Bundesland darf es laut Gesetz über 2014 hinaus keine analoge Fernsehübertragung im Kabelnetz mehr geben. Eine Deutschlandweit einmalige und einmalig strenge Regelung. Was steckt dahinter? weiter […]



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