Online-Videorecorder legal oder nicht?

Rechtliches zu Online-Cloud Rekordern


Sicher hat sich der ein oder andere schon einmal die Frage gestellt, ob denn der Einsatz sogenannter Online-Videorecorder in Deutschland eigentlich rechtlich unbedenklich ist. Schließlich gab und gibt es immerwieder Dienste, deren Einsatz selbst bei Juristen höchst umstritten ist. Wie etwa die Frage, ob Streaming nun legal ist oder nicht? Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick dazu geben, wie es sich im Speziellen mit den Onlinerekordern verhält.

Völlig unbedenklich ...

Zurzeit ist die Nutzung der Onlinevideorekorder-Anbieter (z.B. Save.TV, YouTV) völlig unbedenklich. Auch sind uns keinerlei Tendenzen und Ansätze bekannt, dass sich dies in Naher Zukunft ändern könnte.


Rechtsstreit dauert an

Die Anbieter You.TV und Save.TV kämpfen seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit gegen RTL. Der Sender sieht seine Urheberrechte verletzt und klagte gegen die Betreiber. Die im Jahre 2005 eingereichten Klage, wurde auch vom Bundesgerichtshof im April 2009 stattgegeben. Das Landgericht Leipzig schlug in die gleiche Kerbe. Doch im Juni 2009 überraschte eine BGH-Urteilsbegründung mit einer Präzisierung und gibt neue Hoffnung. Denn zwar bestätigte der BGH sein Urteil vom April desselben Jahres, dass die Onlinerecoder Urheberrechte von Rundfunksendern verletzten und daher in der Regel unzulässig sind. Aber! Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Angebot von Save.TV & Co legal. Drei Bedingungen müssen demnach erfüllt sein, damit das Angebot legal ist. Diese betreffen aber lediglich die Diensteanbieter und nicht die Kunden selbst. Aber selbst 11 Jahre später, also 2016, war noch nichts enschieden. Die Schlacht um die Frage, sind Cloud-Rekorder Dienste rechtmäßig oder nicht, hält also weiter an.

Voraussetzungen für die Anbieter

Es geht tatsächlich um vermeintliche Kleinigkeiten und Interpretationen, wie so oft im Deutschen Rechtssystem. Erstens muss der Aufzeichnungsprozess „vollständig automatisiert sein". Dies soll formal sicherstellen, dass "allein die Kunden als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen" seien. 2011 zumindest urteilte das Oberlandesgericht in Dresden, dass Save.TV zwar keine Mitschnitte von RTL-Sendungen anfertigen darf, allgemein diese Form der Aufzeichnung aber prinzipiell zulässige Privatkopien seien.

Zweitens muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen, die die Kunden tätigen, NUR für sie selbst abrufbar und adressiert sind – also keine „Öffentlichkeit“ gegeben ist. Das macht Sinn, denn es ist tatsächlich nicht erlaubt, TV-Aufnahmen einfach ins Internet zu stellen und jedermann zugänglich zu machen. Auch wenn Youtube & Co etwas anderes suggerieren mögen. Auch hier kam es schon zu Rechtsstreitigkeiten oder ein Teil wird seitens der Sender aufgrund der Popularität geduldet.

Der dritte Punkt ist praktisch noch offen und ungeklärt. Es geht um die banal anmutende Frage, ob der Kunde „Hersteller“ einer TV-Aufzeichnung ist oder der Onlinerekorder-Anbieter. Juristisch handelt es sich um die Frage der „unerlaubten Weitersendung“. Hier muss das Oberlandesgericht in Dresden abschließend noch entscheiden.

Ende 2016 nahm die Geschichte allerdings eine überraschende Wendung. Im November des Jahres entscheid das Landgericht München, dass der Onlinevideorekorder YouTV.de in seiner damaligen Form urheberrechtsverletzend sei. Das Urteil betrifft allerdings nur die Funktion "Record all", also die Komplettaufnahme aller Sendungen für den Kunden in einem bestimmten Zeitraum. Argumentation hier: Nicht YouTV fertige in diesem Fall die Kopie an, sondern der Kunde selbst. Das Angebot ist aber weiter online und für Kunden legal - die beanstandete Funktion wurde kurzerhand deaktiviert.

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