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22. 05. 2014

VoD in Deutschland – Vom Kartellamt ausgebremst?

von:

Redaktion IPTV-Anbieter.info

Hat das Bundeskartellamt den deutschen Markt in Sachen Video-on-Demand ausgebremst? Kritiker werfen der Behörde vor, hierzulande Entwicklungen verhindert und somit US-Riesen wie Netflix einen Vorsprung verschafft zu haben. Über 60 Jahre deutsche TV-Geschichte könnte darunter leiden.

Steine im Weg

Michael Loeb, WDRBremst das Kartellamt mediale Innovationen aus Deutschland aus? Michael Loeb, Geschäftsführer der WDR Mediagroup, übte im Rahmen der ANGA COM 2014 scharfe Kritik am Bundeskartellamt. ARD, ZDF und mehrere Produktionsfirmen hatten 2011 eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform angekündigt, auf der die 60-jährige deutsche TV-Geschichte auf Abruf verfügbar gemacht werden sollte. Das Projekt „Germanys Gold“ war jedoch im Herbst 2013 am Bundeskartellamt gescheitert – zu heftig seien die Auflagen der Behörde gewesen, um das gemeinsame Projekt wirtschaftlich zu betreiben. Damit habe das Kartellamt die Entwicklung von starken, deutschen VoD-Angeboten quasi im Keim erstickt und Wettbewerbsgleichheit verhindert, anstatt sie zu erhalten, erklärte Loeb. Auch die gemeinsame Plattform „Amazonas“ von ProSiebenSat.1 und RTL war an den Kartellwächtern gescheitert.

Vorsprung verspielt

Das Kartellrecht soll zwar dem neuen Koalitionsvertrag zufolge, in der aktuellen Legislaturperiode an die veränderte Situation der Medien angepasst werden, gab Loeb einen Ausblick auf die weiter Entwicklung. Jedoch komme eine solche Absichtserklärung viel zu spät, denn während der US-Branchenprimus Netflix noch dieses Jahr in Deutschland startet, stehen die Öffentlich-Rechtlichen ohne eine einheitliche und wettbewerbsfähige Plattform da. Gleiches gilt für die privaten Sender. Loeb sieht damit die Möglichkeit verspielt, in Deutschland ein eigenes Angebot zu etablieren, das den Markt hätte antreiben können. Stattdessen werde diese Rolle nun mit Netflix von einem US-amerikanischen Unternehmen übernommen, obwohl die deutschen Player diesen Part hätten selbst spielen können.

TV-Klassiker werden verschwinden

„Was Netflix leisten kann, wird den deutschen TV-Sendern vom Kartellamt verboten“, fasste Loeb die Situation noch einmal zusammen, um danach einen Ausblick auf die Alternativen zu geben. „Was uns bleibt, ist die Verwertung auf Drittplattformen“, fasste Loeb zusammen. Damit würden aber zahlreiche deutsche TV-Klassiker in der Versenkung verschwinden, denn alte Inhalte – wie beispielsweise der „Tatort“ aus vergangenen Jahrzehnten – würden den technischen und qualitativen Ansprüchen der bestehenden VoD-Angebote nicht gerecht werden. Loeb sieht somit auch das Bewusstsein für 60 Jahre deutsche TV-Geschichte bedroht. Im Archiv von „Germanys Gold“ wären diese Sendungen verfügbar gewesen.

 

Bildquelle: © IPTV-Anbieter.info

 

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