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11. 01. 2018

Dank einer neuen EU-Verordnung, welche dieses Jahr in Kraft getreten ist, können Sie ab sofort ihr Lieblingsfernsehen auch mit in den Urlaub nehmen. Damit kann man auch in der schönsten Zeit des Jahres seine Lieblingssendungen konsumieren. Was das konkret bedeutet und wann die Verordnung gilt, erfahren Sie bei uns.

Grenzenloses Streamen

Bislang war das Fernseherlebnis im Urlaub ein doch eher eingeschränktes Erlebnis. Wenn man Glück hatte, dann war das Hotel mit deutschen Fernsehsendern ausgestattet. Aber auch diese waren oftmals auf einige wenige begrenzt. Wer mit dem Gratis-WLAN versuchte, auf abonnierte Streamingdienste zuzugreifen, der schaute ins Leere, oder besser gesagt auf einen schwarzen Bildschirm. Bisher war der Zugriff jenseits der heimischen Ländergrenze nicht möglich.

EU-Portabilitätsverordnung

Während ein Jahreswechsel im Hinblick auf Änderungen der Gesetzeslage oftmals nichts Gutes für den Endverbraucher bereithält, so ermöglicht die neue EU-Verordnung einen angenehmen Start ins Jahr und lässt schon früh an den anstehenden Urlaub denken. Die sogenannte Portabilitätsverordnung greift ab dem 01.01.2018 und beinhaltet die Freischaltung kostenpflichtiger, digitaler Dienste im Ausland. Was schon lange als selbstverständlich angesehen wurde, wird dadurch endlich Realität. Dies wurde bisher durch das Territorialitätsprinzip verhindert.

Was heißt das konkret?

Die Beliebtheit nach Streamingdiensten oder IPTV-Angeboten steigt unaufhaltsam. Bis 2020 rechnet man damit, das ca. ein Viertel aller EU-Bürger einen solchen Dienst nutzen. Die Beschränkung lag bisher, wie oben beschrieben, im Territorialitätsprinzip begründet. Demnach müssen Verwerter wie Anbieter von Streamingdiensten für jedes Land entsprechende Gebietslizenzen besitzen, in dem der Dienst genutzt wird. Dies kostet natürlich extra, was dafür sorgt, dass die Verwerter für viele Länder entsprechende Lizenzen nicht besitzen und der Bildschirm dadurch schwarz bleibt. Denn sobald der User das heimische Land verlässt, wird dies anhand der IP erfasst und das sogenannte Geoblocking greift.

Streamen im Urlaub

Durch die neue Verordnung sind alle Anbieter innerhalb der EU verpflichtet, den Kunden einen uneingeschränkten Zugriff auf die Dienste zu gewährleisten. dabei muss dem Kunden der volle Leistungsumfang bereitgestellt werden. Dies bezieht sich in erster Linie auf den Inhalt, aber auch auf den Funktionsumfang und die Anzahl der Geräte. Durch die Abschaffung der Roaminggebühren, können Streaming-Dienste zu den heimischen Mobilfunktarifen genutzt werden. Diese Regelung gilt im Übrigen nicht nur für deutsche Nutzer im Ausland, sondern auch umgekehrt.

Gilt nicht für frei empfangbare Inhalte

Während die neue Verordnung für alle kostenpflichtigen Dienste greift, so sind beispielsweise öffentlich-rechtliche Sender davon nicht betroffen. Aber auch diese haben grundsätzlich das Recht, alle Inhalte auch jenseits der nationalen Grenzen zu verbreiten. Vorausgesetzt ist dabei, dass sie die Prüfpflichten erfüllen und die Lizenzgeber darüber in Kenntnis setzen. Der Grundstein für einen noch angenehmeren Urlaub in 2018 ist im Hinblick auf das gewohnte Entertainment also gelegt.

 

Quelle: EU Kommission
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