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25. 02. 2020

Die Lieblingsserie auch sieben Tage nach Ausstrahlung noch anschauen zu können, das Fernsehprogramm gerade einmal stoppen, weil ein wichtiger Anruf zu erledigen ist – all das sind ganz normale Möglichkeiten des neuen Fernsehgenusses. Doch nicht, wenn es nach der Pro7/Sat1-Gruppe und dem Service „A1 View Control“ aus Österreich geht. Eine einstweilige Verfügung verbietet die Nutzung des Service für die Sender der Gruppe.

Innovativer Service A1 View Control stößt bei Pro7 und Sat1 auf Abwehr

Fernsehen wandelt sich und Fernseh-Gewohnheiten natürlich auch. Dank Streaming und zeitversetztem Fernsehen über IPTV müssen Menschen nicht mehr ihren Tagesablauf an den Sendern und Anbietern ausrichten, sondern können ganz frei selbst entscheiden, wann sie welches Programm schauen wollen. Eine wunderbare Möglichkeit für die Menschen, oder nicht? ProSieben und Sat1 sehen das mit ganz anderen Augen, denn die Gruppe geht gegen Anbieter solcher Möglichkeiten vor und hat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Service „A1 View Control“ erwirkt. Dessen Dienste dürfen vorerst nicht mehr genutzt werden, zumindest, wenn es um die Sender der ProSieben/Sat1-Gruppe geht.

 

Der Service „A1 View Control“ des größten Kommunikationsanbieters Österreichs A1 ist es, verpasste Sendungen im TV sieben Tage lang nach Ausstrahlung noch abrufen zu können, Sendungen zu stoppen und später abzuspielen oder für längere Zeit in der Cloud auf einem virtuellen Videorekorder zu speichern. Genau diesen innovativen Service, im Rahmen des IPTV-Angebotes von A1, den in Österreich 330.000 Kunden des Unternehmens nutzen, darf A1 nun nicht mehr anbieten. Die Funktionen müssen bei den Sendern Pro7, Sat1, Kabel 1, Sat1 Gold, Sixx und Pro7 Maxx abgeschaltet werden. Ebenso wurde A1 untersagt, diese Programme über A1-fremde Netze zu streamen, wie beispielsweise über eine App in einem öffentlichen WLAN.

A1 – Bedauern, aber keine Resignation

Natürlich bedauert Kommunikationsdienstleister A1 diese Entscheidung zugunsten der ProSiebenSat1TV Deutschland GmbH sowie SAT.1 Satelliten Fernsehen sehr und wird die Konsumenten umgehend informieren. Aber A1 ist weiterhin überzeugt von seinem Service und dem Recht der Menschen darauf, zeitversetztes Fernsehen in jener Form und mit dieser technischen Unterstützung zu konsumieren. Daher kündigte das Unternehmen an, in Berufung zu gehen und das Urteil nicht als endgültig anzusehen.

 

Quelle: A1
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