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27. 07. 2012

Online-Videotheken gibt es jetzt schon einige Jahre, also könnte der Konsument von einer gewissen Qualität ausgehen. Die aktuelle Untersuchung des Status quo durch die Stiftung Warentest fällt indes vernichtend aus. Ein Bewertungsspektrum von „Befriedigend“ bis „Mangelhaft“ offenbart noch einigen Nachbesserungsbedarf.

 

Die große Zeit der Videotheken ist endgültig vorbei. Eine schwindende Anzahl von Kunden findet sich noch in den Filialen ein, um ein physisches Trägermedium auszuleihen. In der schönen, neuen Heimkinowelt soll die Couch überhaupt nicht mehr verlassen werden, um an den Wunschfilm zu kommen. Video-on-Demand (VoD) schien die komfortable Lösung zu sein. Die Filme und Serien kommen hier per Knopfdruck umkompliziert und in hoher Qualität auf den Flachbildschirm – so der Plan. Doch erstaunliche Defizite trüben in der Testreihe von Stiftung Warentest das Vergnügen.

Durchwachsenes Preisniveau, verschiedene Zugangsmöglichkeiten

Im Schnitt kostet ein Film in der Videothek vor Ort 2,56 Euro. Der vermeintlich günstige Onlinepreis ab 99 Cent wird durch deftige Zuschläge für HD-Filme schnell relativiert. Die bestmögiche Bildqualität kostet bis 6,09 Euro je Film. Als Vorteil gilt sicherlich, dass kein Aufschlag für Bummeln bei der Rückgabe dazu kommt. Nach 48 Stunden erlischt in der Regel die Lizenz für das geliehene Video einfach. Smart-TVs mit Internetanbindung sind prädestiniert für VoD. Eine Auswahl an Onlinevideotheken ist oftmals vorkonfiguriert. Eine Alternative sind Set-Top-Boxen wie Apple TV oder VideoWeb TV. Die zweite Fernbedienung, die hier nötig ist, gäbe es auch bei der Nutzung von DVD- oder Bluray-Player.

Trotzt mustergültigem Anschluss keine perfekte Bildqualität

Ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist die Anbindung des Endgerätes, oder der Set-Top-Box, ans Internet. Während nur ein potenter Breitbandzugang stundenlange Ladezeiten und Bildruckler ausschließt, muss auch das Fernsehgerät mit Bedacht in das heimische Netzwerk integriert werden. WLan erscheint zwar eleganter und reduziert optisch störenden Kabelsalat, allerdings ist die Verbindung per Kabel stabiler.

 

Doch auch ein mustergültiger Anschluss ist keine Garantie für ein frustfreies Kinogefühl. Die Tester nutzten einen VDSL-Zugang mit 50 Mbit/s, wobei sie die Qualität einer Bluray (Bild und Ton) ab 17 Mbit/s gegeben sahen. Von neun Anbietern konnten gerade einmal drei ein „sehr gutes“ Bild liefern. Mit Abstrichen: Die detailreiche Brillanz einer Bluray erreichte keiner. Besonders enttäuscht hat der Amazon-Sproß Lovefilm. Hier erwarteten den Nutzer „detailarmes Material mit unsauberen Kanten und grob verpixelten Bildern (Fachjargon: Blur-Effekt)“. Dass die Filme auch parallel als DVD oder Bluray auf dem Postweg ausgeliehen werden können, ist da nur ein kleiner Trost.

Selten eine Qual der Wahl

Versprechungen wie „Wir haben, was Du sehen möchtest“ (Sony) oder „Ihr Kino zu Hause“ (Acetrax Movies) wurden als reine Marketing-Platitüden entlarvt. Eine bescheidene Auswahl an Inhalten beschränkt den Abruf der gewünschten Inhalte erheblich. Die Tester bewerteten nach der Verfügbarkeit von 100 Kinofilmen und Serien. Eine Mischung von zwei Drittel Klassiker zu einem Drittel aktuelle Hits, gab Aufschluss über die Vielfalt der Angebote. Beliebte Blockbuster wie Star Wars, Zurück in die Zukunft, Pulp Fiction oder Toy Story 3 konnten nur selten gefunden werden. Auch Serien wie Raumschiff Enterprise, Akte X oder Mad Men waren kaum aufzufinden. Während Lovefilm selten einen Titel aus der Wunschliste aufweisen konnte, war Apple iTunes mit drei Viertel der Liste führend.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple iTunes, Lovefilm und Sony sind fehlerhaft. Mit 20 Verstößen gegen gesetzliche Regeln ist Sony unrühmlicher Spitzenreiter. Unklare Formulierungen benachteiligen den Kunden und ermöglichen im schlimmsten Fall dessen Aussperrung, deren genauer Grund dann erst im Nachhinein klar wird. Eltern können sich hingegen nicht auf den Jugendschutz verlassen. Acetrax Movies will zwar ein System zur Verifizierung des Alters installieren, doch die vorhandenen FSK 18 Titel können ohne Kontrolle abgerufen werden. Der Jugendschutz bei Apple, Microsoft und Sony könne schon von „Sechsjährigen“ umgangen werden.

Probieren geht über studieren

Die Stiftung Warentest empfiehlt daher interessierten Cineasten, die Angebote erst per Einzelabruf (ohne Abo) zu testen, um sich ein Bild zu machen. Ein Internetzugang ab 16 Mbit/s wäre optimal, um dem Haushalt nicht die gesamte Bandbreite zu rauben. Kabel schlägt Funk und ein Passwort schützt idealerweise die Kinder vor unerwünschten Inhalten. Der Zugang zu den Online-Videotheken per PC ist angenehmer, als per TV, Box oder Konsole. Beispielsweise per DVI und HDMI kommt das Bild dann auf den Flachbildschirm.

Quelle: Stiftung Warentest

 

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