Sind Onlinevideorekorder eigentlich legal? Es gibt vielen illegalen Schmuddel im Netz. Klar, dass sich der eine oder andere dann fragt, ob die Onlinevideorecorder in Deutschland eigentlich legal und von jedem frei nutzbar sind. Im Folgenden wollen wir einen kurzen Überblick dazu geben.
Völlig unbedenklich
Zurzeit ist die Nutzung der Onlinevideorekorder-Anbieter (
Save.TV, Shift.TV) völlig unbedenklich.
Rechtsstreit dauert an
Die Anbieter Shift.TV und Save.TV kämpfen seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit gegen RTL. Der Sender sieht seine Urheberrechte verletzt und klagte gegen die Betreiber. Di rim Jahre 2005 eingereichten Klage, wurde auch vom Bundesgerichtshof im April 2009 stattgegeben. Das Landgericht Leipzig schlägt in die gleiche Kerbe.
Doch im Juni 2009 überraschte eine BGH-Urteilsbegründung mit einer Präzisierung und gibt neue Hoffnung. Denn zwar bestätigte der BGH sein Urteil vom April, dass die Onlinerecoder Urheberrechte von Rundfunksendern verletzten und daher in der Regel unzulässig sind. Aber! Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Angebot von Save.TV & Co legal. Drei Bedingungen müssen demnach erfüllt sein, damit das Angebot legal ist.
Voraussetzungen für die Anbieter
Es geht tatsächlich um vermeintliche Kleinigkeiten und Interpretationen. Wie so oft im Deutschen Rechtssystem. Erstens muss der Aufzeichnungsprozess „vollständig automatisiert sein". Dies soll formal sicherstellen, dass "allein die Kunden als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen" seien.
Zweitens muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen, die die Kunden tätigen, NUR für sie selbst abrufbar und adressiert sind – also keine „Öffentlichkeit“ gegeben ist. Das macht Sinn, denn es ist tatsächlich nicht erlaubt, TV-Aufnahmen einfach ins Internet zu stellen und jedermann zugänglich zu machen. Auch wenn Youtube & Co etwas anderes suggerieren mögen. Auch hier kam es schon zu Rechtsstreitigkeiten oder ein Teil wird seitens der Sender aufgrund der Popularität geduldet.
Der dritte Punkt ist praktisch noch offen und ungeklärt. Es geht um die banal anmutende Frage, ob der Kunde „Hersteller“ einer TV-Aufzeichnung ist oder der Onlinerecorderanbieter. Juristisch handelt es sich um die Frage der „unerlaubten Weitersendung“. Hier muss das Oberlandesgericht in Dresden abschließend noch entscheiden. Details zum letzten Urteil finden Sie in dieser
Pressemitteilung.

Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und wurde zum Zeitpunkt der Erstellung (Okt. 2009) nach bestem Wissen und Gewissen sowie Recherchen erstellt. Er erhebt kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.